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Der Aufsichtsratsvorsitzende wird sein Mandat mit Ablauf der nächsten Hauptversammlung niederlegen und für eine Neuwahl nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wien. Der ehemalige SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer, Aufsichtsratsvorsitzender der SIGNA Development Selection AG, gab heute bekannt, dass er nach der angekündigten Gläubigerversammlung am 18. März schnellstmöglich eine Hauptversammlung einberufen werde.
Mit Ablauf der Hauptversammlung werde er aus dem Aufsichtsrat ausscheiden und nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen, kündigte Gusenbauer in einer Pressemitteilung an. Der Vorstand wurde über diese Entscheidung informiert und gebeten, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Gusenbauer spricht von einem „Neuanfang“
„Mit der Gläubigerversammlung tritt Signa Development in eine neue Phase seiner Entwicklung ein. Dieser Neuanfang erfordert auch eine Neuordnung der Gremien, um mit neuer Zuversicht in die Zukunft blicken zu können. Ich möchte mich beim gesamten Team bedanken.“ für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in schwierigen Zeiten und wünschen Signa Development alles Gute“, sagt Alfred Gusenbauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGNA Development Selection AG.
Kritik an Gusenbauer wegen seines Millionengehalts
Wegen seiner hohen Beraterhonorare (12 Millionen Euro) geriet der Ex-Kanzler zuletzt massiv in die Kritik. Er soll rund 20 Millionen plus Gehalt und Aufsichtsratsvergütung eingesammelt haben. Auch er selbst wird über ein Unternehmen als Gläubiger von Signa aufgeführt. Ausstehende Rechnungen: 6,3 Millionen Euro.
Haftung gegenüber dem Aufsichtsrat möglich
Es besteht die Möglichkeit, dass Gusenbauer als Mitglied des Aufsichtsrats persönlich haftbar gemacht werden könnte. In Deutschland gibt es beispielsweise eine Zivilklage des Wirecard-Insolvenzverwalters Michael Jaffé gegen Ex-Chef Markus Braun und weitere Ex-Vorstände und Aufsichtsräte. Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der sich seit Sommer 2020 mit der Sicherung der Vermögenswerte von Wirecard befasst, wirft der ehemaligen Führungsmannschaft des Konzerns Pflichtverletzungen vor. Deshalb will der Anwalt die Manager persönlich für die immensen Verluste haftbar machen. Es sind Hunderte Millionen.
Die Prüfung aller Geschäftsfälle der letzten 12 Monate ist im Gange
Auch in Österreich ist eine Haftung möglich. Der Insolvenzverwalter der Signa Holding, Dr. Stapf, kündigte an, dass einige „historische Geschäftsfälle aufgearbeitet“ würden.
Ende Januar sagte Dr. Stapf: „Der Insolvenzverwalter und Deloitte erarbeiten im Einvernehmen mit den Experten einen mittelfristigen Finanzierungsplan, prüfen die Werthaltigkeit der Vermögenswerte und Beteiligungen der Beteiligung und prüfen weiterhin die Anfechtbarkeit mehrerer Geschäfte.“ Fälle – zunächst im Zeitraum von 12 Monaten vor Insolvenzeröffnung.“
Geschäftsfälle können angefochten werden, und die dafür verantwortlichen Manager haben keinen Zugriff mehr auf die Unternehmenskonten („Der Sanierungsverwalter hat die gesamte Finanzverwaltung übernommen und mit der Datensicherung und -analyse begonnen“, gab Dr. Stapf am 19. Dezember 2023 bekannt ).
Ob die Aufsichtsräte und Manager im Signa-Fall mit ihrem Privatvermögen haften müssen, werden erst langwierige, aber mit Sicherheit zu erwartende Gerichtsverfahren zeigen.
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