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Betroffene sollen in den nächsten Wochen kontaktiert und über die individuelle Gutschrift informiert werden.
Innsbruck. Nach dem Vergleich zwischen Tirols Energieversorger Tiwag und der Arbeiterkammer infolge einer erfolgreichen AK-Musterklage wegen einer offenbar ungerechtfertigten Strompreiserhöhung im Jahr 2022 ist dies nun endgültig geklärt. Dies bestätigten beide Parteien am Freitag. Demnach sollen ab März 44 Millionen Euro an Haushaltskunden fließen, hieß es. Im Rahmen des Vergleichs beschloss Tiwag, nach einem negativen Urteil des Bezirksgerichts keine Berufung einzulegen.
Ein durchschnittlicher Privathaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 bis 4.000 Kilowattstunden kann laut Tiwag mit einer Gutschrift von bis zu 285 Euro rechnen. Betroffene sollen in den nächsten Wochen kontaktiert und über die individuelle Gutschrift informiert werden. „Das Geld wird dann automatisch überwiesen. Es gebe nichts weiter zu tun, wurde betont. Ähnliche Erleichterungen für KMU und Landwirte seien in Vorbereitung“, wurde Tiwag-Vertriebsleiter Thomas Gasser zitiert. Betont wurde zudem, dass der bereits wieder gesunkene Strompreis am 1. Juli weiter sinken werde und aus heutiger Sicht mit einer „nächsten, deutlichen Preissenkung“ zum Jahreswechsel zu rechnen sei.
Die Zahlung erfolgt schrittweise
Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem jeweiligen durchschnittlichen Jahresverbrauch, auch die Tiroler AK bestätigte das gegenseitige Einvernehmen. Die Auszahlung erfolgt schrittweise: zunächst an diejenigen Kunden, die einen Inkassoauftrag bei Tiwag haben und deren Kontonummer bekannt ist. Sofern keine Kontonummer bekannt ist, wird um deren Angabe bis spätestens Ende des Jahres gebeten. Die Auszahlungsbeträge sollen bis zu 1.000 Euro betragen.
Für Kunden, die auf einen neuen Vertrag umgestiegen sind, fällt die Gutschrift geringer aus als für Kunden, die im alten Vertrag verbleiben. Erstere hätten laut AK durch einen günstigeren Strompreis im neuen Vertrag bereits die Differenz ihrer aktuellen Stromrechnung eingespart. „Für künftige Preisanpassungen bedarf es in jedem Fall eines neuen Rechtsrahmens. „Hier ist der Bund gefragt“, sagte der schwarze AK-Präsident Erwin Zangerl und pochte auf künftige Rechtssicherheit.
Uneinigkeit über die Modalitäten
Allerdings herrschte weiterhin Uneinigkeit über die Modalitäten der Rückzahlung für Kunden der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB). Dabei handelt es sich um rund 80.000 IKB-Kunden und nach ersten Berechnungen um 20 Millionen Euro. Die Gespräche zwischen AK und IKB wurden hier vorerst fortgesetzt. Der staatliche Energieversorger, der fast die Hälfte der IKB-Anteile besitzt und über Konsortialverträge Absatz und Preise bestimmt, sieht bisher keinen Anlass, neben seinen eigenen Kunden auch Entschädigungen für IKB-Kunden zu zahlen. Denn in einem zuletzt im Jahr 2021 angepassten Betriebsführungsvertrag finden sich die außergewöhnlichen Umstände durch die Energiekrise nicht wieder, wodurch die Tiwag wirtschaftlich für den Stromvertrieb verantwortlich ist. Eine Ansicht, der sich der Mehrheitseigentümer der IKB, die Stadt Innsbruck, vehement widersetzte.
Auf den Führungsebenen der beiden Unternehmen Tiwag und IKB gibt es teilweise Überschneidungen. Die Tiwag-Verantwortlichen in der IKB erklärten sich daher befangen, wie die „Tiroler Tageszeitung“ berichtete. „Wir gehen davon aus, dass die IKB nun auch ihre Kunden entschädigt“, machte AK-Präsident Zangerl am Freitag noch einmal deutlich.
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