Gericht verdonnert Swietelsky zu 27,15 Millionen Euro Strafe

Gericht verdonnert Swietelsky zu 27,15 Millionen Euro Strafe

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Jetzt wurde die nächste Strafe in Höhe von mehreren Millionen Dollar angekündigt. Das Kartellgericht verhängte auf Antrag der BWB ein Bußgeld in Höhe von 27,15 Millionen Euro gegen das Bauunternehmen Swietelsky und stellte einen Verstoß des Kronzeugen Kostmann, eines Kärntner Unternehmens, fest, wie die BWB am Dienstag mitteilte. Den Angaben zufolge wurde die Strafe mit Beschluss vom 27. März 2023 am 1. September 2023 rechtskräftig. Dem Bauunternehmen wurde „ein einheitlicher und fortlaufender Verstoß gegen das Kartellverbot in Form von Preisabsprachen, Marktaufteilungen usw.“ vorgeworfen „Informationsaustausch mit Wettbewerbern unter Verstoß gegen das Kartellrecht im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau in weiten Teilen Österreichs im Zeitraum von mindestens Juli 2002 bis Oktober 2017“ geahndet.

Den Antrag auf Verhängung dieser „reduzierten Geldbuße“ gegen die Swietelsky AG sowie die Tochtergesellschaften C. Peters Baugesellschaft mbH und Mittagale Baugesellschaft mbH (gemeinsam „Swietelsky“) stellte die BWB Ende Oktober des Vorjahres.

Swietelsky hatte sich den Angaben zufolge bereits im Sommer 2017 „kurz nach den ersten Ermittlungshandlungen“ an die BWB gewandt und war in der Folge das zweite österreichische Bauunternehmen, das kontinuierlich und umfassend im Rahmen der Kronzeugenregelung kooperierte. Auch Swietelsky gab ein umfassendes Anerkenntnis ab, in dem sie die Sachverhaltsdarstellung und die Höhe des Bußgeldes durch die BWB akzeptierte und die rechtliche Beurteilung der BWB unstreitig anerkannte, die BWB begründete die Bußgeldminderung.

Die Kärntner Kostmann GesmbH kommt ohne Bußgeld davon. Mit Beschluss vom 20. Juni 2023 stellte das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde einen Verstoß gegen das Kartellverbot durch die Firma Kostmann GesmbH (iF „Kostmann“) fest. Allerdings hatte Kostmann bereits im Frühjahr 2017 einen Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt und kontinuierlich und umfassend kooperiert, so dass auf das Bußgeld gänzlich verzichtet wurde. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig.

Laut BWB war Kostmann an einem flächendeckenden und fortlaufenden Verstoß gegen wettbewerbswidrige Absprachen, Kunden- und Gebietsaufteilungen sowie den Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen mit Wettbewerbern im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Bereich des Tiefbaus beteiligt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Straßenbau, in der Zeitspanne von mindestens Juli 2002 bis Mai 2017.

Nach Angaben der Kartellwächter war die direkte Beteiligung aufgrund der Unternehmensgröße und der regionalen Tätigkeitsschwerpunkte von Kostmann „nicht im gleichen Ausmaß und erstreckte sich vor allem auf Kärnten, die Steiermark und Niederösterreich“. In Einzelfällen waren auch andere österreichische Bundesländer betroffen, nämlich Wien, Oberösterreich und das Burgenland.

Die BWB untersucht seit rund sechs Jahren Absprachen im Baugewerbe. Es handelt sich um das größte Kartell in der Geschichte der Agentur. Der Baukonzern Porr musste 62 Millionen Euro zahlen, die Strabag 45 Millionen Euro.

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