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Im vergangenen Jahr erhielten Zehntausende Website-Betreiber wegen angeblicher Datenschutzverstöße bei der Nutzung von Google Fonts Abmahnungen und wurden zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Ein österreichisches Gericht hat diese Briefe nun als „Rechtsmissbrauch“ eingestuft.
Dieses bahnbrechende Urteil gewann der Vorarlberger Unternehmer Maximilian Zumtobel (Foto oben) und seinem Anwalt Ulrich Kopetzki. Zumtobel gehörte zu den Betroffenen, die im Sommer 2022 mit einer Abmahnung wegen der Nutzung von Google Fonts konfrontiert wurden.
32.000 betroffen
Der Hauptvorwurf in diesen Abmahnungen bestand darin, dass die Verwendung von Google Fonts auf den Websites dazu führte, dass die IP-Adressen der Besucher an Google übertragen würden. Der abmahnende Anwalt behauptete, dass diese Datenübermittlung seinem Mandanten erhebliche Unannehmlichkeiten bereitet hätte. Deshalb forderte er im Namen des Mandanten von über 32.000 Website-Betreibern Schadensersatz in Höhe von jeweils 190 Euro.
Als Maximilian Zumtobel den Brief erhielt, war er empört: „In meiner Karriere als Investor bin ich auf viele fragwürdige Geschäftspraktiken gestoßen. Ich bin es auch gewohnt, meine Rechte vor Gericht zu verteidigen. Mir war sofort klar, dass die Absender dieser Abmahnungen mich an die falsche Adresse geschickt hatten. Ich habe daher meinen Anwalt angewiesen, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten.“
Das Gericht gab der Klage statt
Rechtsanwalt Ulrich Kopetzki reichte deshalb im Namen seines Mandanten beim zuständigen Bezirksgericht Favoriten Klage gegen den Verfasser der Abmahnung ein. Er klagte unter anderem auf die Feststellung, dass der von ihr in der Abmahnung geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht bestehe. Das Gericht hat dieser Klage nun stattgegeben. Es stufte das Vorgehen der Beklagten als Rechtsmissbrauch ein und verurteilte sie zudem zur Zahlung von Schadensersatz an die Klägerin.
„Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen“, betont Ulrich Kopetzki. „Die Entscheidung trägt nicht nur zur Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen in Österreich bei, sondern dient auch als Warnung an alle, die das Datenschutzrecht zu ihrem Vorteil missbrauchen wollen. Darüber hinaus können Abmahnempfänger nun selbst aktiv werden und.“ Schadensersatz verlangen.“
Sammelklage in Vorbereitung
Eine Sammelklage sei in Vorbereitung, zu der sich alle betroffenen Unternehmen kostenfrei anmelden könnten, sagte Anwalt Kopetzki. Wer eine entsprechende Abmahnung erhalten hat, kann ein Online-Formular auf der Website nutzen www.abmahn Answer.at registrieren. Insbesondere kann jeder, der die geforderten 190 Euro bezahlt hat, diese zurückfordern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.
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