[ad_1]
München – Keine Sonderzeichen mehr in der Mitte des Wortes!
In Bayern Das Geschlechterverbot trat am Ostermontag in Kraft. Die Verwendung geschlechtersensibler Geschlechtersprache ist in Schulen, Universitäten und Behörden im Freistaat ausdrücklich untersagt.
In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaats Bayern heißt es nun: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen unter Verwendung interner Wortsymbole wie Geschlechterstern, Doppelpunkt, Geschlechterlücke oder Medienpunkt sind nicht zulässig.“
Das Kabinett hatte die umstrittene Regelung am 19. März beschlossen und letzte Woche, am Gründonnerstag, veröffentlicht Staatsregierung die Änderung des Gesetz- und Verordnungsblattes. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat kürzlich in einem Beschluss vom 15. Dezember 2023 die Verwendung von Sonderzeichen in Wörtern nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Eingriffe in die Wortbildung, Grammatik und Orthographie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.
Kritik am Verbot kommt von den Grünen
Scharfe Kritik an dem Verbot gab es unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, Queerverbänden und der Bundesstudentenkonferenz.
Es ist unklar, welche Konsequenzen dies haben wird
Nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums sind die Konsequenzen für diejenigen, die das Verbot missachten, eine Einzelfallentscheidung. „Ob bzw. wann im konkreten Einzelfall die Schwelle eines Dienstvergehens im Sinne einer Amtspflichtverletzung überschritten wird, muss insbesondere im Hinblick auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext beurteilt werden“, sagte eine Ministeriumssprecherin.
Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein internes Autoritätsschreiben oder ein öffentliches Schreiben handelt und ob geschlechtersensible Sprache einmal oder mehrmals rechtswidrig verwendet wird.
[ad_2]