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Die KIM-VO, die strenge Regeln für die Vergabe von Wohnungsbaudarlehen festgelegt hat, läuft Mitte 2025 aus.
Aufgrund der aktuellen Situation sieht das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) keine systemischen Risiken für den Bankensektor. Die KIM-VO sei wirksam und der Anteil der ausgefallenen Wohnungsbaudarlehen sei stärker zurückgegangen, als dies ohne die Regelung der Fall gewesen wäre, erklärte der Ausschuss am Montag. Freude herrschte im Banken- und Immobilienbereich.
Die positive Entwicklung der Kreditausfälle gepaart mit einer besseren Kapitalisierung des Bankensystems habe dazu beigetragen, „dass derzeit kein systemisches Risiko mit gravierenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierungen erkennbar ist“, schreibt die FMSG. „Für diesen Fall sieht das Gesetz ein Außerkrafttreten der Regelung vor.“ Die Anfang August 2022 eingeführte Regelung war bis zum 30. Juni 2025 befristet.
Immobilienunternehmen, Banken und ÖVP freuen sich
Das Auslaufen der KIM-Verordnung wurde von der Immobilienwirtschaft und dem Bankenverband begrüßt. Aus Sicht des Immobilienverbandes „haben die überhöhten Richtlinien zur Kreditvergabe für den Immobilienerwerb den Immobilienerwerb in Österreich massiv behindert.“ Das Ausscheiden sei „sehr erfreulich“, sagte Vorsitzender Gerald Gollenz. Der Obmann der Bundessparte Banken und Versicherungen in der Wirtschaftskammer, Michael Höllerer, sieht einen „wichtigen Impuls für den Erwerb von Wohneigentum und eine Belebung des Wohnungsbaus in Österreich“.
Auch der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Karlheinz Kopf (ÖVP), zeigte sich erfreut. „Die KIM-Verordnung stellte in den letzten Jahren eine so hohe Hürde für den Erwerb von Wohneigentum dar, dass der Wohnungsneubau kurz vor dem Kollaps stand.“ Jetzt könnte es ein kleines Aufatmen geben. „Ob Möbelhandel, Bauwirtschaft oder Bankenbranche, der Einbruch am Wohnungsmarkt war deutlich spürbar“, sagte Kopf.
Finanzminister Gunter Mayr erklärte, er gehe davon aus, dass „die KIM-Regelung wie geplant Ende Juni 2025 ausläuft. Dies würde zu mehr Flexibilität bei der Vergabe von Wohnungsbaudarlehen führen und die Schaffung von Immobilien in unserem Land wieder erleichtern.“ “
Auch mehrere ÖVP-Landeshauptleute begrüßten das erwartete Ende der strengen Kreditvergaberegeln. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sprach von einer „guten Nachricht für alle Häuslebauer“. Und Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) fügte hinzu: „Die vielen jungen Menschen, denen die Regelung einen Strich durch die Rechnung machte und den Traum vom Eigenheim in weite Ferne rückte, können endlich aufatmen.“ Die grüne Abgeordnete Nina Tomaselli äußerte sich kritisch. „Der Traum vom Eigenheim bleibt den meisten Menschen verwehrt, weil die Immobilienpreise seit Jahren galoppieren. Statt sich darum zu kümmern, hat die ÖVP – Land rauf, Land runter – lieber den Druck auf die Aufsichtsbehörden erhöht.“ sagte Tomaselli. Das Auslaufen der Verordnung sei „völlig unzumutbar“ und berge „hohe Risiken für den Finanzplatz“.
Weitere Einhaltung der Kreditvergabestandards erwartet
Aber auch ohne eine feste Regelung erwartet das FMSG von den Banken, dass sie künftig die durch die KIM-VO festgelegten Kreditvergabestandards einhalten. Um dies sicherzustellen, sollten die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Maßnahmen wie Richtlinien und kapitalbasierte Maßnahmen prüfen. Über zusätzliche Kapitalpuffer oder eine Erhöhung der Risikogewichte könnte nachgedacht werden. Nach der Immobilienfinanzierungsmaßnahmenverordnung der Kreditinstitute (KIM-VO) dürfen Wohnungsbaudarlehen seit August 2022 nicht mehr länger als 35 Jahre laufen. Der Eigenkapitalanteil muss mindestens 20 Prozent betragen und die Rückzahlungsquote darf 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Generell will sich das Gremium auch im kommenden Jahr intensiv mit den systemischen Risiken des Immobilienmarktes befassen. Unter anderem sollte die Höhe des sektoralen Kapitalpuffers für gewerbliche Immobilienkredite überprüft werden.
Der antizyklische Kapitalpuffer soll weiterhin bei 0 Prozent der risikogewichteten Aktiva liegen. Gemäß der Definition auf der FMA-Homepage soll der antizyklische Kapitalpuffer sicherstellen, dass die Kapitalanforderungen im Bankensektor der gesamtwirtschaftlichen Lage Rechnung tragen. Das bedeutet, dass in wirtschaftlich guten Zeiten Kapital mit einem höheren Puffer aufgebaut werden soll und das Kreditwachstum gedämpft wird, während in wirtschaftlich schlechteren Zeiten der Puffer wieder reduziert werden kann, um Kapital freizusetzen und einer Verknappung des Kreditangebots entgegenzuwirken.
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