[ad_1]
Abtreibungen sollten in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft legal sein und nicht, wie derzeit üblich, nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei sein. Das war die ganz klare Position der 18-köpfigen Expertenkommission, die die deutsche Ampelregierung eingesetzt hat, um die Frage zu klären, ob Abtreibung legalisiert werden sollte (DER STANDARD berichtete). Denn für Frauen macht es einen großen Unterschied, ob sie „falsch“ handeln oder ob sie im Frühstadium ein Recht auf eine Abtreibung haben. Auch die geltende Regelung halte einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand, so die Kommission weiter. Das „Recht auf Leben“ des ungeborenen Kindes erhöht sich im mittleren und letzten Drittel der Schwangerschaft, hat jedoch im ersten Drittel ein „geringeres Recht“. Und damit eine niedrigere Rate als die der Frau für eine Abtreibung.
[ad_2]