Experten halten nichts von Rassenliste

Experten halten nichts von Rassenliste

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Das strengere Hundehaltungsrecht in Oberösterreich stößt bei Tierschutzorganisationen und Hundeexperten auf großes Unverständnis. Insgesamt gingen rund 140 Stellungnahmen verschiedener Interessengruppen zu der geplanten Novelle ein.

Die Begutachtungsfrist für ein verschärftes Hundehaltungsgesetz in Oberösterreich endet am Dienstag um Mitternacht. Wie berichtet, sieht die Novelle vor, dass künftig sechs Rassen als gefährlich gelten sollen. Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Dogo Argentino, Pit Bull und Tosa Inu soll ab einem Alter von 13 Monaten eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum gelten. Anlass für das neue Gesetz war ein tödlicher Bissangriff auf einen Jogger im Oktober 2023 in Naarn (Bezirk Perg).

Bis Dienstag seien rund 140 Stellungnahmen verschiedener Interessengruppen eingegangen. Vor allem die Tierschutzorganisation Vier Pfoten gibt dem Entwurf eine „vernichtende Bilanz“. „Hunderassen oder Hunde ab einer bestimmten Größe stehen unter Generalverdacht – unabhängig davon, ob sie Verhaltensauffälligkeiten haben oder nicht“, kritisiert Veronika Weissenböck, Kampagnenleiterin von Vier Pfoten. Sie befürchtet eine Welle von Hundeverkäufen und damit eine immense Mehrbelastung der Tierheime – und letztlich eine kostspielige Angelegenheit für die öffentliche Hand. Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) sagt, er arbeite daran, mehr Tierheime zu schaffen.

„Es gibt wissenschaftliche Arbeiten, die deutlich zeigen, dass die Gefährlichkeit von Hunden nicht von der Rasse abhängt. Ein Hund ist immer das Produkt seiner Umwelt“, argumentiert Philipp Ita, Präsident des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV). Experten zufolge sollten wir am anderen Ende der Leine beginnen – kein Hund wird aggressiv geboren. Besser wäre es, Besitzer zu schulen und über den artgerechten Umgang aufzuklären. Sie sollten vor dem Kauf eines Tieres einen Sachkundenachweis erbringen müssen.

Der Entwurf sieht außerdem eine verpflichtende Alltagstauglichkeitsprüfung in Form einer praktischen Prüfung für Halter großer Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm vor. Dies führe zu einem enormen bürokratischen Aufwand, kritisiert Ita. Nicht nur Tierärzte müssen Messungen durchführen, auch die Kommunen als Vollzugsbehörden haben einen unüberschaubaren Verwaltungsaufwand zu tragen.

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