Sterbeverfügung birgt nach zwei Jahren noch immer große Hürden

Sterbeverfügung birgt nach zwei Jahren noch immer große Hürden

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Kritisiert wird vor allem, dass die Anordnung nur für ein Jahr gilt und dann erneut beantragt werden muss. Betroffene haben Schwierigkeiten, Ärzte zu finden.

Es war ein dramatischer Fall, den die Landtagsabgeordnete Kimbie Humer-Vogl in ihrem Job als selbstständige Psychologin betreute. Seit letztem Sommer kümmert sie sich um eine Bewohnerin eines Altersheims. Gegen den Mann wurde aufgrund seiner schweren Erkrankung ein Todesurteil erlassen. Dies gab ihm die Möglichkeit, im Endstadium der Krankheit ein entsprechendes Präparat in der Apotheke zu beziehen. „Wir haben bis Ende des Jahres viel mit ihm gemacht und es war noch kein Thema, den Schritt zu wagen“, sagt Humer-Vogl.

Ende Dezember verlor das Todesurteil seine Gültigkeit, da es nur für ein Jahr ausgestellt wurde. Für ihren Mandanten bedeutete dies, dass er den Auftrag erneut erteilen lassen musste. Bevor der Auftrag beim Notar eingerichtet werden kann, sind zwei Arzttermine notwendig. „Das erste bekamen wir Ende Januar und das zweite Anfang März.“ Anschließend musste erneut die gesetzlich vorgeschriebene zwölfwöchige Wartefrist vor Erteilung der Anordnung verstreichen. „Wir hätten den neuen Auftrag bereits Anfang Mai erteilen können. Leider ist der Kunde vor einigen Tagen verstorben.“ Er konnte weder den genauen Zeitpunkt noch die Umstände seines Todes bestimmen.

Aus Sicht der Notarkammer müsse die Verlängerung des Todesurteils politisch geklärt werden, sagt der Salzburger Notar Peter Höftberger. Ansonsten können die bürokratischen Hürden überwunden werden. Viele Menschen haben große Schwierigkeiten, Ärzte für die beiden notwendigen Konsultationen zu finden. Die Ärztekammer listet 21 Ärzte auf, die hierfür zur Verfügung stehen. Die meisten von ihnen stammen jedoch aus dem zentralen Bereich; Im Lungau ist kein Arzt aufgeführt. Diese Liste sei in den vergangenen zwei Jahren nicht verändert worden, sagt Höftberger. „Wir wissen, dass es noch viel mehr Hausärzte gibt, die für die Gespräche zur Verfügung stehen.“

Im vergangenen Jahr veröffentlichte der Verleger Volker Toth ein Buch über die Salzburgerin Andrea Mielke, die als erste Person in Österreich Selbstmord mit Todesurteil beging. Er sieht immer noch ein großes Tabu rund um das Thema Sterbebefehle. „In der Öffentlichkeit gibt es kaum Diskussionen darüber. Aber in der Privatwirtschaft sucht man immer das Gespräch.“ Ein Mann aus dem Lungau nahm Kontakt zu ihm auf. „Er hatte die Diagnose ALS und wollte mit einem Todesurteil vorsorgen. Allerdings konnte er im Lungau keinen Arzt finden, der mit ihm sprechen würde.“

Die Prozesse rund um die Sterbehilfe seien sehr zeitaufwändig, sagt Kimbie Humer-Vogl. Und auch die Kosten sind ein Thema: Mit 1000 bis 1200 Euro muss man rechnen. Sie wünscht sich eine Anlaufstelle für das Thema. Dies ist nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für deren Angehörige wichtig. „Es sollte eine Eskorte für sie geben.“

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