Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht im Jahr 2024

Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht im Jahr 2024

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Bei der Wahl der optimalen Rechtsform sind vor allem Haftungsfragen sowie organisations-, betriebs- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist auch die Steueroptimierung. Im Jahr 2024 haben sich einige Einflussfaktoren geändert:

Der Körperschaftsteuersatz hat sich im Jahr 2024 auf 23 % gesenkt (2023 24 %, 2022 25 %). Die Reduzierung des Mindeststammkapitals einer GmbH von 35.000,00 € auf 10.000,00 € ab Anfang 2024 führt zu einer Reduzierung der jährlichen Mindestkörperschaftsteuer auf 500,00 € (bisher 1.750,00 €).

Seit 2023 besteht für bestimmte Investitionen steuerlicher Anspruch ein Investitionsfreibetrag.

Auch der Einkommensteuersatz ist in den letzten beiden Jahren in zwei Schritten gesunken. Die Grenzbeträge der Einkommensteuerklassen sowie einige Abzüge werden nun jährlich entsprechend der Inflation erhöht („Abschaffung der Kalten Progression“).

Die Obergrenze des Grundgewinnfreibetrags für natürliche Personen wird ab 2024 auf 33.000,00 € (bisher 30.000,00 €) angehoben.

Diese Änderungen müssen bei der Wahl der Rechtsform berücksichtigt werden, auch wenn diese Änderungen den Steuervorteilsvergleich in den meisten Fällen voraussichtlich nicht wesentlich verändern werden. Die individuelle Situation muss daher sorgfältig geprüft werden.

Autor: Mag. Andreas Pirklbauer, LL.M


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