In Bayern ist Gendersprache jetzt verboten

In Bayern ist Gendersprache jetzt verboten

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Das Geschlechterverbot ist an diesem Montag in Bayern in Kraft getreten. Ab sofort ist die Verwendung geschlechtersensibler Sprache in Schulen, Universitäten und Behörden im deutschen Freistaat ausdrücklich untersagt.

In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es nun: „Geschlechtsübergreifende Schreibweisen unter Verwendung betriebsinterner Wortsymbole wie Geschlechterstern, Doppelpunkt, Geschlechterlücke oder Medienpunkt sind nicht zulässig.“

Am 19. März hatte das Kabinett die umstrittene Regelung beschlossen, vergangene Woche, am Gründonnerstag, veröffentlichte die Landesregierung die Änderung im Gesetzes- und Verordnungsblatt.

In einer Entscheidung vom 15. Dezember 2023 hat der Deutsche Rechtschreibrat kürzlich die Verwendung von Sonderzeichen in Wörtern nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Eingriffe in die Wortbildung, Grammatik und Orthographie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Scharfe Kritik an dem Verbot gab es allerdings unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, Queerverbänden und der Bundesstudentenkonferenz.

Die Konsequenzen für diejenigen, die das Verbot missachten, sind nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums eine Einzelfallentscheidung. „Ob bzw. wann im konkreten Einzelfall die Schwelle einer Amtsverfehlung im Sinne einer Amtspflichtverletzung überschritten wird, ist insbesondere im Hinblick auf Häufigkeit, Umfang und den jeweiligen Kontext zu beurteilen“, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um eine interne Vollmacht oder ein öffentliches Schreiben handelt und ob geschlechtersensible Sprache einmal oder mehrmals rechtswidrig verwendet wird.

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