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Der Besitz und Konsum von Cannabis ist in Deutschland seit heute, Montag, Mitternacht, unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene legal. Am 1. April trat das entsprechende Cannabisgesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition trotz großer Widerstände der Oppositionsparteien, der Länder und Verbände aus Medizin, Justiz und Polizei durchgesetzt hatte.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte den Schritt erneut. „Heute beenden wir eine gescheiterte Verbotspolitik“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das ist eine historische Chance. „Von nun an verbinden wir eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit einem besseren Kinder- und Jugendschutz. Es kann nicht so weitergehen wie bisher“, fügte die Ministerin hinzu.
Die deutsche Ampelregierung argumentierte, dass der Cannabiskonsum trotz des Verbots zugenommen habe, der Schwarzmarkt wachse und dort gekauftes Cannabis mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein könne. Der Wirkstoffgehalt ist unbekannt und es könnten giftige Zusatzstoffe und Verunreinigungen enthalten sein.
Nun soll in einem ersten Schritt der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt werden. Ab Juli dürfen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauverbände unter strengen Auflagen unter staatlicher Kontrolle Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder vertreiben. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Suchtprävention vor.
Mit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes wird Cannabis von der Verbotsliste des Betäubungsmittelgesetzes verschwinden. Personen über 18 Jahren dürfen nun in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem ist es Ihnen erlaubt, bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause zu haben. Das Rauchen von Gras ist in der Öffentlichkeit erlaubt, jedoch nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kindertagesstätten, Spiel- und Sportplätzen und tagsüber nicht in Fußgängerzonen.
Verstöße können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Die Weitergabe der Droge bleibt – mit Ausnahme von Clubs – strafbar, insbesondere bei der Weitergabe an Minderjährige droht eine Freiheitsstrafe. Cannabis bleibt für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
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