Radfahrer haben Sorgfaltspflicht gegenüber Fußgängern

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Medienberichten zufolge sind die schweren Verletzungen, die ein Passant vor einer Woche auf dem Stapelweg in Hallein/Rif erlitten hat, höchstwahrscheinlich auf einen Unfall mit Fahrerflucht zurückzuführen.
Anhand der Verletzungsmuster des Passanten dürfte dies nicht schwer zu erkennen sein.
Da es sich bei der Unfallstelle um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt, dürfte ein Radfahrer der Unfallverursacher sein.
Als Anwohner des Stapelweges an der Königssee Ache beobachte ich jeden Tag, wie Radfahrer (meist E-Biker) unter Missachtung von § 68 Abs. 1 StVO (auf Gehwegen und Radwegen müssen sich Radfahrer so verhalten, dass …) vorbeirasen Fußgänger sind nicht gefährdet).
Dies bedeutet, dass Radfahrer eine erhöhte Fürsorgepflicht gegenüber Fußgängern haben. Beim Vorbeifahren müssen Sie Ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren.
Um Unfälle dieser Art zu vermeiden, empfiehlt es sich, Bereiche der Treppenhäuser, die von Fußgängern stark frequentiert werden, straßenverkehrsrechtlich als Gehwege einzustufen oder durch Geschwindigkeitsbegrenzungen sicherer zu machen.
An die zweite Überlegung der Ermittler (die Annahme einer vorsätzlichen Straftat nach dem Strafgesetzbuch) möchte ich gar nicht erst denken.
Bei Vorliegen entsprechender Hinweise hätte die Bevölkerung von Hallein/Rif bereits informiert und vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Mag. Walter Döller, 5400 Hallein-Rif

Abgerufen am 6. Oktober 2023 um 3:29 Uhr

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