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Für diese unfassbaren Taten wurde der prügelnde Professor im Jahr 2022 wegen Körperverletzung im Amt, Nötigung in einem besonders schweren Fall und Freiheitsberaubung zu elf Monaten Bewährung verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf.
Nun wurden im Berufungsverfahren zwei weitere Taten aus dem Sommer 2015 als Nötigung eingestuft und die frühere Verurteilung verschärft. Urteil jetzt: eineinhalb Jahre auf Bewährung!
Machtposition als Doktorvater
Rückblick: Zwischen 2014 und 2016 folterte der Professor an mindestens zehn Abenden zwei Doktoranden und einen Mitarbeiter, die er in sein Büro an der Fakultät für Forstwirtschaft und Waldökologie bestellte.
Nach Angaben des Gerichts nutzte er seine Machtposition als Doktorvater aus: Er schloss die Tür ab, schnappte sich einen 60 cm langen Bambusstock und schlug sie zu. Jeden letzten Freitag im Monat, um „dem Ärger Luft zu machen“, sagte er vor Gericht.
Es stimmt, dass eine der Frauen den Schlägen „zugestimmt“ hat. Das tat sie aber nur, weil der Professor ankündigte, dass er andernfalls die Betreuung ihrer Promotion einstellen würde. Besonders demütigend: Der prügelnde Professor forderte sein Opfer auf, ihm für die Prügel Hose und Höschen herunterzuziehen.
Nach Angaben des Gerichts umarmte der 60-Jährige die Doktorandin nach mindestens zehn schmerzhaften Schlägen und forderte sie auf, sich bei ihr zu bedanken: „Es war eine Demütigung ersten Ranges“, sagte der Vorsitzende Richter David Küttler.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei Aufrechterhaltung der Bewährungsstrafe würde der Professor automatisch seinen Beamtenstatus verlieren. Nach Bekanntwerden der Vorfälle verhängte die Universität ein Amtsverbot gegen den Professor und klagte auf seine Amtsenthebung.
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