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Nach Angaben des Landesverfassungsgerichts hat die Schweriner Landesregierung auf eine Anfrage zur umstrittenen Klimastiftung des Landes nicht angemessen reagiert. Sie habe das parlamentarische Fragerecht des Landtagsabgeordneten Hannes Damm (Grüne) verletzt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damm hatte beim Landgericht Greifswald Klage eingereicht.
Er hatte eine kleine Anfrage unter anderem zu Treffen zwischen Vertretern der Landesregierung und der Gaswirtschaft gestellt. Nach Ansicht des Gerichts reagierte die Landesregierung unzureichend auf die Anfrage, indem sie häufig keine Angaben zu den Inhalten der Treffen machte.
Er ist gesetzlich verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen umfassend, zeitnah und vollständig zu reagieren. „Dazu muss die Landesregierung auf alle ihr zur Verfügung stehenden Informationsquellen zurückgreifen.“ Ergebnisse sollten nicht verborgen bleiben, nur weil sie nicht aktenkundig sind. Dabei ist auch das persönliche Wissen der Verantwortlichen zu berücksichtigen.
Auch eine Frage zur Beteiligung der Landesregierung an der Gründung der Stiftung und der Satzungsgestaltung beantwortete sie nicht ausreichend.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat sich das Gericht in der Urteilsbegründung nicht auf die Vollständigkeit der vorgelegten Liste der Ernennungen bezogen. Bestimmte Treffen kündigte die Landesregierung erst später an. Dabei ging es laut Damm um Treffen mit dem damaligen Geschäftsführer der Nord Stream 2 AG, Matthias Warnig, oder mit dem ehemaligen SPD-Kanzler Gerhard Schröder.
Um die deutsch-russische Gaspipeline Nord Stream 2 fertigstellen zu können und gleichzeitig drohende Sanktionen der USA gegen die beteiligten Unternehmen zu vermeiden, wurde Anfang 2021 durch einen Beschluss des Landtags die Klimastiftung gegründet.
Am Donnerstag wollte das Gericht ein weiteres Urteil in einem ähnlichen Fall verkünden. Dabei handelt es sich um eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen zum Asylverfahren eines verurteilten Straftäters. Er wollte über den Austausch Schwerins mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu dem Fall informiert werden. Nach Angaben des Gerichts wurden in der Antwort Telefon- und E-Mail-Kommunikation aufgeführt, deren Inhalt jedoch nicht erwähnt.
© dpa-infocom, dpa:240125-99-747664/2
Nach Angaben des Landesverfassungsgerichts hat die Schweriner Landesregierung auf eine Anfrage zur umstrittenen Klimastiftung des Landes nicht angemessen reagiert. Sie habe das parlamentarische Fragerecht des Landtagsabgeordneten Hannes Damm (Grüne) verletzt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damm hatte beim Landgericht Greifswald Klage eingereicht.
Er hatte eine kleine Anfrage unter anderem zu Treffen zwischen Vertretern der Landesregierung und der Gaswirtschaft gestellt. Nach Ansicht des Gerichts reagierte die Landesregierung unzureichend auf die Anfrage, indem sie häufig keine Angaben zu den Inhalten der Treffen machte.
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