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![Blick Auf Das Gelände Des Red Bull Headquarters In Fuschl](https://Vol at.at/wp-content/uploads/2023/10/1375610208_BLD_Online-696x303.jpg)
Der Salzburger Energy-Drink-Hersteller Red Bull ist mit einer Klage im Zusammenhang mit einer früheren Hausdurchsuchung durch die EU-Wettbewerbsaufsicht vor Gericht abgewiesen worden. Red Bull wollte das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg davon überzeugen, ein EU-Kartellurteil auszusetzen – doch sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung wurde am Freitag abgelehnt. Das geht aus einer Meldung auf der Website des Gerichts hervor.
Das EU-Gericht gewährt in der Regel nur dann einstweilige Maßnahmen, die vorübergehenden Rechtsschutz gewähren, wenn Unternehmen nachweisen können, dass ihnen ein Schaden entstanden ist. Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass ihnen durch das Vorgehen der Behörden ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht.
Die Europäische Kommission durchsuchte im März Firmengelände wegen des Verdachts illegaler Absprachen und Verstöße gegen das EU-Kartellrecht. Red Bull focht daraufhin die Razzia an und machte geltend, die Vorwürfe seien unbegründet und die EU-Wettbewerbsaufsichtsbehörden hätten bei ihrer Entscheidung über die Razzia keine ausreichenden Beweise für wettbewerbswidriges Verhalten gefunden.
„Es scheint, dass die Kommission zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung nicht über ausreichende Beweise für wettbewerbswidriges Verhalten verfügte, um eine Untersuchung zu rechtfertigen“, sagte Red Bull in seiner Klage vor dem Luxemburger Gericht. Auch die ergebnisoffene Durchsuchung seiner Brüsseler Büros durch die EU-Wettbewerbsbehörde kritisierte der Duschhersteller als „übermäßigen Eingriff“ in die Rechte des Unternehmens, kam damit aber nicht durch.
Der Besuch der EU-Wettbewerbshüter bei Red Bull im März hatte offenbar mit der Marktmacht des Unternehmens zu tun. Red Bull ist das Energy-Drink Nummer eins in Europa, steht aber im Wettbewerb mit anderen Herstellern, die Marktanteile gewinnen wollen. Laut einem Bericht des Spezialdienstes MLex konzentrierten sich die Vorwürfe auf die Geschäfte von Red Bull mit Einzelhändlern und darauf, dass das Unternehmen möglicherweise versucht habe, auf Kosten seiner Konkurrenten eine Vorzugsbehandlung für seine eigenen Getränke zu erreichen.
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