Macht alles selbst – So funktioniert freihändiges Fahren im BMW i5

Macht alles selbst – So funktioniert freihändiges Fahren im BMW i5

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Mit dem neuen 5er geht BMW den nächsten Schritt in Richtung autonomes Fahren: Unter bestimmten Voraussetzungen kann man dauerhaft freihändig fahren, automatische Spurwechsel werden durch den Blick in den Spiegel ausgelöst. Allerdings gibt es für österreichische Kunden einen Haken.

Böse Zungen behaupten, das eigentlich Besondere an dem neuen Assistenzsystem sei, dass das Auto automatisch und absolut zuverlässig blinke – eine Fähigkeit, die BMW-Fahrer oft pseudokomisch leugnen. Und so funktioniert es: Zuerst muss man sich auf einer Autobahn befinden. Hier aktivieren Sie den Radar-Tempomat. Sobald auf dem Tachodisplay die Meldung erscheint, dass das System bereit ist, können Sie die Hände vom Lenkrad nehmen. Voraussetzung ist, dass das Auto automatisch die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung übernommen hat. Wenn Sie auf ein langsameres Fahrzeug stoßen und ein Überholen möglich ist, prüft der BMW, ob ein schnellerer Verkehrsteilnehmer auf Sie zurast. Ist dies nicht mehr der Fall, ertönt ein Signal. Der Fahrer muss dann nur noch mindestens eine Sekunde in den entsprechenden Außenspiegel schauen – und schon beginnt der Spurwechsel. Nach dem Überholen erfolgt das gleiche Verfahren für die Rückkehr auf die vorherige Fahrspur. Allerdings ist man nicht wirklich autonom, da der Fahrer den Blick auf die Straße richten muss. Schaut er längere Zeit woanders hin – auch auf das Zentraldisplay – ertönt eine Ablenkungswarnung. Schaut der Fahrer nicht nach vorne, schaltet sich der Assistent ab. Bei Mercedes ist das anders, allerdings nur bis 60 km/h. In Österreich nicht erlaubt. BMW hat in Europa vorerst nur eine Ausnahmegenehmigung für Deutschland erhalten; Auf dem restlichen Kontinent kann und darf der Assistent nicht eingesetzt werden. Die allgemeine Genehmigung wurde jedoch bereits beantragt, die Genehmigung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. BMW bietet das System in Österreich nicht aktiv an. Davon sollten sich heimische Kunden, die viel auf deutschen Autobahnen unterwegs sind und gerne freihändig fahren möchten, nicht abschrecken lassen: Auf Wunsch bestellt der Händler die entsprechenden Geräte – das ist EU-Recht. Was separat nicht erhältlich ist, ist die automatische Blinkfunktion. Eigentlich ist es eine Schande.

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