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Nach den pro-palästinensischen Kundgebungen in Wien am Wochenende gehen die Meinungen über den Umgang damit auseinander. Während die SPÖ der Meinung ist, dass die Treffen „selbstverständlich“ hätten aufgelöst werden müssen, wollen die NEOS Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) um Klärung bitten, ob das Amt für Verfassungsschutz (DSN) und die Polizeibehörden „ ihrer gesetzlichen Pflicht aktiv nachkommen“. Die Polizei verteidigte unterdessen ihr Vorgehen.
„Demonstrationen zur Feier des Hamas-Terroranschlags auf Israel sollten aufs Schärfste verurteilt werden und hätten selbstverständlich aufgelöst werden müssen“, hieß es am Montag in einer Stellungnahme des SPÖ-Parlamentsklubs gegenüber der APA. Die Befürwortung und Anstiftung zu Terror und Volksverhetzung sind Straftatbestände, die die Auflösung einer Versammlung erfordern. Die erforderliche Lagebeurteilung, entsprechende Vorbereitungen und etwaige Interventionen vor Ort obliegen dem Innenminister.
Auch die NEOS verlangten von Karner Aufklärung. „Terror und Mord zu feiern hat auf Österreichs Straßen keinen Platz. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein und trägt aufgrund ihrer Geschichte eine besondere Verantwortung dafür, dass alle in Österreich lebenden Menschen aufgrund ihrer Herkunft Angst und Schrecken verspüren oder sich Familien sicher fühlen.“ sagte NEOS-Sprecherin für innere Angelegenheiten Stephanie Krisper. „Während Integrationsmängel bei österreichischen Teilnehmern erkennbar sind, unterliegen Drittstaatsangehörige bei Verstößen selbstverständlich den gesetzlich vorgesehenen ausländerrechtlichen Konsequenzen“, sagte Krisper.
Seitens der FPÖ forderte der Delegationsleiter der Partei im Europaparlament, Harald Vilimsky, in einer Sendung die sofortige Ausweisung von „Palästinensern und Gruppen arabischer Herkunft“, die die Terrorakte der Hamas in europäischen Städten öffentlich gefeiert hatten Montag. Darüber hinaus sollten ihre Organisationsstrukturen verboten werden, sagte Vilimsky. Am Tag zuvor hatte der liberale Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer die Abschiebung von „Einwanderern gefordert, die offen mit islamistischen Terroranschlägen sympathisieren“.
Die Grünen beschränkten sich unterdessen darauf, die Kundgebungen erneut zu verurteilen. „Wer jubelt, wenn Menschen entführt und getötet werden und wenn Terror herrscht, verstößt gegen die Werte des friedlichen Zusammenlebens“, heißt es in einer Erklärung der Grünen. Gerade in Österreich mit seiner Geschichte ist besondere Sensibilität gefragt.
Die Polizei verteidigte ihr Vorgehen am Montag. „Die Demonstrationen am Wochenende waren emotional, aber friedlich. Es gab keine Straftaten wie Volksverhetzung oder die Verwendung verbotener Flaggen oder Symbole“, teilte die Landespolizeidirektion Wien mit. Jede Versammlung im Zusammenhang mit der aktuellen Lage werde vom Verfassungsschutz überwacht und laufend ausgewertet, sagte Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl. „Bisher sind keine Vorfälle bekannt geworden, die eine Auflösung der Demonstrationen gerechtfertigt hätten.“
Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung gehöre zum Grundprinzip eines demokratischen Rechtsstaates und das Versammlungsrecht sei ein wertvolles Verfassungsgut, das nur in gesetzlich genau geregelten Fällen eingeschränkt werden dürfe, betonte die Polizei mit Verweis auf einen Pro-Palästinenser Demonstration, die nach Angaben des Verwaltungsgerichts Wien im Mai 2021 zu Unrecht verboten wurde. Das Verwaltungsgericht Wien argumentierte, dass das Versammlungsrecht wegen möglicher Gefahren „nicht pauschal eingeschränkt werden dürfe“.
Nach Ansicht des Verfassungsexperten Peter Bußjäger müsse jede Demonstration einzeln geprüft werden, es sei aber durchaus möglich, dass die Demonstrationen aufgelöst würden, wenn dort gewaltverherrlichende Parolen skandiert würden. Dies würde eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellen, die eine Auflösung nach dem Versammlungsgesetz ermöglichen würde. Dabei sei auch zu berücksichtigen, wie sich die Situation auf die in Österreich lebenden Juden auswirken würde, also ob sie sich dadurch eingeschüchtert fühlen würden, sagte Bußjäger gegenüber der APA. Auch Anhaltspunkte für Volksverhetzung wären nach Ansicht des Sachverständigen ein Grund für eine Auflösung.
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