Entschädigung für Opfer in “Taubstummenanstalten” gefordert

Entschädigung für Opfer in “Taubstummenanstalten” gefordert

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Viele gehörlose Kinder haben während ihres Aufenthalts in sogenannten „Taubstummeneinrichtungen“ in Österreich Gewalt erlebt. Dort wurden Mädchen und Jungen geschlagen und misshandelt. Auch die Kommunikation in Gebärdensprache sei unterbunden worden, sagte Ombudsmann Bernhard Achitz (SPÖ) am Sonntag. Während viele der Opfer eine finanzielle Entschädigung durch ihr Bundesland erhalten, erhalten die Betroffenen durch Bundesinstitutionen nichts.

Wie andere Heimgeschädigte können auch Menschen, die in solchen Bundesinternaten waren, über die Ombudsstelle eine monatliche Heimgeschädigterente erhalten. Laut Achitz zahlen die meisten Bundesländer auch eine pauschale Entschädigung aus, die bis zu 30.000 Euro betragen kann. Ehemalige Bewohner von Bundeseinrichtungen erhielten keine Entschädigung, kritisierte Achitz in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Er forderte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) dazu auf, die Republik solle wieder Entschädigungen zahlen.

Insbesondere gehörlose Kinder aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wurden in den vom Bund geführten „Gehörlosen- und Stummenanstalten“ in Wien-Speising und Kaltenleutbaren in Niederösterreich untergebracht. Opfer von Gewalttaten in diesen Heimen hätten bis Ende 2019 einen Antrag stellen müssen: „Es ist dringend notwendig, dass der Bund wieder Entschädigungen auszahlt, weil viele Betroffene erst nach 2019 von der Möglichkeit erfahren haben.“ Oder sie wussten davon, hatten aber Angst: „Vor der Retraumatisierung können sie sich ihrer Qual erst später noch einmal stellen und einen Antrag stellen“, sagte Achitz.

Unabhängig von einer Entschädigung durch den Heimträger oder seinen Rechtsnachfolger können sich Opfer an den Ombudsmann wenden und eine Heimopferrente beantragen. Dieser beträgt 367,50 Euro pro Monat, wird vom Staat getragen und vom Ombudsmann organisiert. Opfer können die Ombudsstelle telefonisch unter 0800 223 223 oder unter erreichen über einen möglichen Anspruch informieren.

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