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Die Abfallwirtschaft will gegen den ab Anfang 2023 verpflichtenden Transport von Abfällen über zehn Tonnen auf der Schiene gerichtlich vorgehen. Harald Höpperger, Obmann des Fachverbandes Entsorgung und Ressourcenmanagement in der Wirtschaftskammer (WKÖ), kündigte bevorstehende rechtliche Schritte an ein Branchentreffen in Tirol, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“. Nach einem Rechtsgutachten sind die Auswirkungen der Maßnahme auf den Umweltschutz marginal.
„In der Analyse des zuständigen Ministeriums wurden weder die Anlieferung bzw. Abholung vom Bahnhof noch die damit verbundenen Leerfahrten berücksichtigt, wodurch sich die Einsparungen insbesondere bei kurzen Bahntransporten (100 km) massiv verschlechtern“, sagte Höpperger . Der Bericht zeigt Verstöße gegen EU- und Verfassungsrecht auf. Er forderte außerdem eine massive Modernisierung des Bahnangebots aufgrund fehlender Kapazitäten.
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